Die Gesellschaft für Informatik (GI) spricht sich dafür aus, die umstrittene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten auf sechs Monate zu beschränken. Diese Frist liegt deutlich unter der, mit der der Bundestag die vom EU-Parlament beschlossene Ausforschung unserer Nutzungsdaten umsetzen will.

Die Stellungnahme der GI gibt es als PDF-Datei. Sie fordert darin klare Definitionen und einen "angemessenen Ausgleich zwischen Strafverfolgungsinteressen und Grundrechtsschutz". Deutschland dürfe in der Einschränkung der Grundrechte seiner Bürger nicht über das auf europäischer Ebene beschlossene Mindestmaß hinausgehen.